AMS und SCC - Zertifizierung

Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) und die SCC- Zertifizierung gehören in Deutschland und in Europa zu den wichtigen Themen im Arbeitsschutz.

Mittlerweile hat sich die Erkenntnis allgemein durchgesetzt, dass solche Systeme als Instrument zur Prävention nachhaltig wirken. Sie liefern Beiträge zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsumfeldes und tragen zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes bei.

Letztendlich geht es um nichts anderes, als den Betrieb so zu organisieren, dass der Arbeitsschutzgedanke im gesamten betrieblichen Handeln – angefangen beim Unternehmer bis hin zu den Beschäftigten – Berücksichtigung findet, und zwar bei allen arbeitsschutzrelevanten Tätigkeiten, wie z. B. die Angebotserstellung, Arbeitsvorbereitung und Durchführung von Bauleistungen. Dazu gehören auch die fachspezifischen Leistungen in verschiedenen Unternehmenszweigen.

Es kommt darauf an, den Arbeitsschutz nicht als lästiges Beiwerk zu betrachten, sondern ihn konsequent in die bestehende Betriebsorganisation zu integrieren.

Innovative Produkte und Leistungen, beste Qualität, optimaler Kundenservice, engagierte Beschäftigte sowie sichere und gesunde Arbeitsbedingungen ermöglichen den Unternehmen, auch in Zukunft erfolgreich am Markt zu sein und im Wettbewerb zu bestehen!

Ziel der Unternehmen:

Das Bestreben in den Unternehmen ist, das Leben und die Gesundheit aller zu schützen.

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz werden gleichrangig zu wirtschaftlichen Überlegungen mit in die betriebliche Organisation eingebunden und ständig verbessert.

Im Arbeitsschutz habe ich mir folgende Grundprinzipien und –ziele gestellt:

  • Schutz und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit aller Angehörigen der Unternehmen durch die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, durch die Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen und der damit verbundenen Risiken für Sicherheit und Gesundheit sowie durch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
  • Einhaltung der relevanten Arbeitsschutzvorschriften, freiwilligen Programme zum Arbeitsschutz und sonstigen Anforderungen, zu denen sich die Unternehmen verpflichtet haben, sowie die Berücksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse.
  • Einbeziehung von Beschäftigten und ihrer Vertretungen in Beratungen sowie Motivation der Beschäftigten, an allen Elementen des AMS aktiv mitzuwirken!
  • Kontinuierliche Verbesserung der AMS-Leistung

Bescheinigung und Beratung

Seit einigen Jahren verlangen Auftraggeber von Bauleistungen sowie Dienstleistungen von Ihren Vertragspartnern einen Nachweis über eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation. Dieser Nachweis ist häufig eine unabdingbare Voraussetzung für die Auftragsvergabe und den Vertragsabschluss.

Für die Umsetzung des erläuterten Fachgebietes biete ich den Unternehmern / Geschäftsführern (GF) und den privaten Auftraggebern (BH) meine Unterstützung bzw. Dienstleistung zur Lösung dieser Problematik an.