Unterweisungen

Aufgrund meiner Erfahrung als qualifizierte Sicherheitsfachkraft im Arbeitsschutz (SIFA), Sachkundiger und qualifizierter Sachverständiger sowie als Dozent auf den Gebieten der Arbeitssicherheit und des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bin ich in der Lage Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes entsprechend der Baustellenverordnung, einschließlich des Arbeitssicherheitsgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes, unter Einhaltung der neuen gesetzlichen Bestimmungen (Betriebssicherheitsverordnung etc.), an die Beschäftigten zu vermitteln.

Durch meine kontinuierlichen Weiterbildungsmaßnahmen auf den verschiedenen Gebieten des Arbeitsschutzmanagements bzw. der Arbeitssicherheit bin ich in der Lage diese Aufgaben und Maßnahmen der Behörden im Interesse der Unternehmer u. Geschäftsführer abzuarbeiten bzw. aktiv zur Lösung von betrieblichen Schwerpunktaufgaben beizutragen, um somit die Geschäftsleitung/Geschäftsführer/Unternehmer in Ihrer verantwortungsvollen Leitungstätigkeit zu unterstützen und zu entlasten (Siehe ArbSchG § 12 // DGUV V1).    

Zur Unterstützung der allgemeinen Jahres-Unterweisungen bzw. der betriebsspezifischen Unterweisungen der Mitarbeiter erläutere ich als Dozent / qualifizierte Sicherheitsfachkraft an praxisbezogenen Beispielen die aktuellen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmung. Hierbei setze ich moderne Präsentationsmittel ein, wie z.B. PowerPoint Folien, Bilder und kleine Videoclips.

Hinweis / Erläuterung zu den Unterweisungen lt. ArbSchG :

  • Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
  • Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
  • Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder bei einer neuen Technologie, vor Aufnahme der Tätigkeit den Beschäftigten erfolgen.
  • Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit biete ich den Unternehmen folgende Leistungen an:

  1. Jahresunterweisung
    Einmal jährlich führe ich mit den Unternehmern bzw. der Geschäftsleitung bei allen Unternehmen eine umfassende allgemeine Jahresunterweisung aller Arbeitnehmer und der gesamten Führungskräfte zum Thema Arbeitssicherheit und Unfallverhütung durch. Hierbei gehe ich auf die entsprechende Branche mit ihren Besonderheiten sowie speziellen Gefährdungen bzw. Risiken ein. Es werden wechselnde Themen sein.
  1. Bereichsbezogene Unterweisung
    Die bereichsspezifischen Unterweisungen werden mit Unterstützung der Sicherheitsfachkraft bei entsprechenden Gefährdungen, Risiken, Handhabungen von Arbeitsmittel (AM) sowie der Arbeitsverfahren (AV) durchgeführt.
    In der Regel werden die bereichsspezifischen Unterweisungen monatlich bzw. quartalsweise im Unternehmen eigenständig durch die verantwortlichen Leiter und teilweise mit Unterstützung der externen SIFA durchgeführt.
    Bsp.: Objektkontrolle mit teilweiser Unterweisung Vorort, Baustellenunterweisung
  1. Sonderunterweisung
    Diese Art von Unterweisung kann aufgrund von besonderen Vorkommnissen im Tagesgeschäft entstehen. In der Regel wird sie kurzfristig und zeitnah durchgeführt.
    Bsp.:  Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz

 

Zusätzlich zu den Unterweisungen biete ich die direkte Aufbereitung der entsprechenden Unterweisungsunterlagen zwecks Dokumentation mit entsprechenden Unterschriftenlisten, wo alle Teilnehmer erfasst werden, an.