Gutachten für Arbeits- und Wegeunfälle

Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es schließt ein die Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Ereignisses oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.

Definition - Unfall
  • Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.
  • Die häufigsten Unfallereignisse für Körperschäden sind Stürze, Verkehrsunfälle, Sportunfälle und Verbrennungen sowie penetrierende Verletzungen (in erster Linie Stich- und Schnittverletzungen) und Stromunfälle. Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen oder menschliche Fehlhandlung.
Definition - Arbeitsunfall
  • Eine versicherte Person übt eine versicherte Tätigkeit aus und erleidet durch eine kurzzeitiges von außen einwirkendes Ereignis einen körperlichen Schaden.
Definition Wegeunfall
  • Ein Wegeunfall liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer auf seinem regulären Arbeitsweg der ersten Arbeitsstätte verunfallt.
Abgrenzungen beim Personenschaden

Die Abgrenzung leichter Unfälle zur Verletzung ist nicht eindeutig. Der deutsche Versicherungsverband spricht auch von einem Unfall, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. In der Abgrenzung zur Krankheit wirkt bei einem Unfall das den Körper schädigende Ereignis nur zeitlich begrenzt ein. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch von einem Unfall gesprochen, wenn kein Personenschaden vorliegt. Eine Sache kann keinen Unfall erleiden, sondern allenfalls bei einem Unfall beschädigt werden.

Meine Leistung für Sie bei einem Arbeits- oder Wegeunfall:

  • Im Auftrag des Unternehmers nehme ich den Arbeitsunfall, durch Befragung des Versicherten und der Zeugen, auf. Alle erforderlichen Meldungen erstelle ich für den Unternehmer (Arbeitgeber) und leite diese Ausarbeitungen / Zusammenstellung an die Unternehmer / Geschäftsleitung zur Verteilung weiter.

Durch die Unternehmer bzw. die Geschäftsleitung erfolgt die Verteilung der Unfallmeldung und der dazugehörigen Anhänge lt. gesetzlichen Verteilerschlüssel (BG, Behörden und Personalunterlagen etc.).

Anmerkung zur Unterstützung durch Sachverständigen:

Der Verunfallte wird von mir persönlich befragt, um eine genaue Unfallaufnahme durchzuführen. Zusätzlich lasse ich mir von möglichen Zeugen den Unfallhergang bestätigen und wichtige Punkte ergänzen.

Abschließend führe ich eine umfangreiche ausführliche Dokumentation Unfalluntersuchung durch. Unterstützend setze ich dabei alle möglichen Mittel, wie z.B. Fotos von der Unfallstelle, Bauzeichnungen, etc. ein.

Ich stehe dem Unternehmer dabei beratend und unterstützend zur Seite bei allen anfallenden Verwaltungsaufgaben, bei den weiterführenden Untersuchungen durch die BG, der Gewerbeaufsicht oder der Staatsanwaltschaft.

Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu Arbeits- und Wegeunfällen in Ihrem Unternehmen kommen, so kann ich Ihnen bei der Meldepflicht und allen weiteren nachfolgenden Schritte unterstützend zur Seite stehen bis hin zur Unfalluntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt.