Gutachten für verschiedene Auftraggeber und auch für private Auftraggeber

Was versteht man unter einem Gutachten?

Gutachten werden zu Rechts- und Sachfragen erstellt. Ein Rechtsgutachten ist die Feststellung von geltendem und anwendbarem Recht in einer bestimmten Region oder für eine bestimmte Personengruppe hinsichtlich eines Sachverhaltes oder auch die gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen eines Sachverhaltes.

Gutachten zu Sachfragen sind begründete Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige. Der Sachverständige erstattet in der Regel Befunde, Gutachten oder gutachtliche Stellungnahmen.

Als qualifizierter, zertifizierter und freier Sachverständiger biete ich die Erstellung von verschiedenen Gutachten bzw. Expertisen an.

Folgende Auftragsgutachten biete ich an:

  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten (Bei Bedarf)
  • Versicherungsgutachten für Unfälle in betrieblichen und privaten Bereichen
  • Schiedsgutachten in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt des Vertrauens des Auftraggebers
  • Ergänzungsgutachten zum Hauptgutachten bei Arbeits-, Wege- und Privatunfällen entsprechend des Auftraggebers
  • Im Bereich Schiedsgutachten stehe ich dem Auftraggeber bzw. Kunden als neutraler Berater zur Verfügung

Erstellung der Gutachten für folgende Auftraggeber:

Ich erstelle für Versicherungen, Unternehmer und für Versicherte Privatgutachten bei, z.B. Arbeitsunfällen, die als Grundlage für juristische Aufklärung bzw. zur Entscheidungsfindung verwendet werden können.

In Form von:

  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten (Bei Bedarf)
  • Versicherungsgutachten für Unfälle in betrieblichen und privaten Bereichen

Erarbeitung der Gutachten

Fachgerechte Erarbeitung von Gutachten und Unfalluntersuchungen im Bezug auf Arbeitssicherheit bzw. Arbeitsschutz / Unfallverhütung im Bauwesen für Klein- und Großobjekte einschließlich im privaten Bereich des Versicherungsnehmers.

In der Vergangenheit habe ich bereits mehrere Gutachten für eine Haftpflichtversicherung erstellt. Hier wurden meine Gutachten als Grundlage zur weiteren Entscheidungsfindung verwendet.

Folgende Unterlagen ziehe ich bei der Erstellung von einem Gutachten als Grundlage heran:

  • Arbeitsplatzbezogene Untersuchung lt. Vorlage im Unternehmen bzw. im Privaten und in Versicherungsbereichen etc.
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Sondermaßnahmen und deren Umsetzung
  • Unfalluntersuchung / Unfallaufnahme / Unfallauswertung durch Dritte etc.!
  • Untersuchung d. baustellenbezogenen Unterweisung bzw. Arbeitsplatz und deren Einweisung / Unterweisung etc.
  • Absprachen mit Behörden / Berufsgenossenschaften
  • Bericht über Unfall lt. ArbSchG / Arbeitssicherheit
  • Bereitgestellte Unterlagen von Dritten bzw. Auftraggeber zwecks Einbeziehung in die Rechtssprechung
  • Kontrolle und Einbeziehung der Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und BG-Vorschriften etc.
  • Bei Bedarf die Erläuterungen vorhandener Zeugen
  • Vor-Ort-Termine zur Aufklärung d. Sachverhaltes