Unfalluntersuchungen

Eingebunden in das Netz der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland, treten die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Folgen von Unfällen bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg sowie von Berufskrankheiten ein. Sie haben vom Gesetzgeber den Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln Unfälle und Berufskrankheiten zu verhüten, für wirksame Erste Hilfe und für eine optimale medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation etc. zu sorgen.

Um sich bei der Vielzahl der Aufgaben ein Bild über den Stand und die Entwicklung bei Unfällen und Berufskrankheiten machen zu können, werden wichtige Tatbestandsmerkmale aus den Teilbereichen des Unfall-, Rehabilitations- und Berufskrankheitengeschehens erfasst, zu Zentraldateien zusammengeführt und für Dokumentationen aufbereitet.

Die Datenbestände sind darüber hinaus die Grundlage für Auswertungen, die aus Fachkreisen und einer interessierten Öffentlichkeit an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung heran getragen werden.

Unfallmeldung bzw. Erstmaßnahmen eines Unfalles

Nach Auftreten eines Unfalls werden allgemeine Erstmaßnahmen empfohlen, die auch von Laien durchgeführt werden sollten, oftmals aber unterbleiben. Als solche gelten u. a.:

  • Sicherung der Unfallstelle, wobei Eigensicherung vor Hilfeleistung geht.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Alarmierung der Rettungskräfte und Freimachen eines Rettungsweges mit Einweisen der eintreffenden Rettungskräfte.
  • Mündliche bzw. schriftliche Meldung bei betrieblichen Unfällen an die Behörden (BG´s, Gewerbeaufsichtsämter, etc.)
  • Information der Unternehmen bzw. Versicherungen (Unfallversicherung vorliegt)

Unfalluntersuchung

Die Unfalluntersuchung sollte so schnell wie möglich und möglichst vor Ort durchgeführt werden,

  • damit andere geschützt werden können,
  • solange das Geschehen noch gut in Erinnerung ist und
  • Beweismittel noch vorhanden sind.

 An der Untersuchung beteiligte Personen sind im Allgemeinen:

  • verunfallte Person (wenn möglich),
  • direkter Vorgesetzter, Aufsichtsführenden,
  • Unfallzeugen,
  • Beteiligte Dritte

Meine Leistung für Sie:

  • Im Auftrag des Unternehmers bzw. Auftraggebers nehme ich die Unfälle, entsprechend des Geschehens, auf. Alle erforderlichen Meldungen erstelle ich für den Unternehmer (Arbeitgeber) zusammen und Übergebe die Unterlagen dem Unternehmer zur Kontrolle und Weiterleitung an die entsprechenden Stellen, wie z.B. die zuständige Berufsgenossenschaft und an die staatlichen Behörden.
  • Der Verunfallte wird von mir persönlich befragt, um eine genaue Unfallaufnahme durchzuführen. Zusätzlich lass ich mir von möglichen Zeugen den Unfallhergang bestätigen und wichtige Punkte ergänzen.
  • Abschließend führe ich eine umfangreiche ausführliche Dokumentation der Unfalluntersuchung durch. Unterstützend setze ich dabei alle möglichen Mittel, wie z.B. Fotos von der Unfallstelle, SIGE-Plan und weitere bereitgestellte Dokumente etc. ein.
  • Ich stehe dem Unternehmer dabei beratend und unterstützend zur Seite bei allen anfallenden Verwaltungsaufgaben, bei den weiterführenden Untersuchungen durch die BG oder Behörden.

Folgendes Grundwissen / Fachwissen fließt mit in die Unfalluntersuchung ein:

  • Fachwissen als Sicherheitsfachkraft in Bezug auf Arbeitssicherheit und Brandschutz auf allen
  • arbeitssicherheitstechnischen Gebieten der einzelnen Branchen.
  • Fachwissen als Baustellenkoordinator und deren Besonderheiten.
  • Fachwissen im als Technologe und deren Besonderheiten bei stationären Objekten
  • Fachwissen als Sachverständiger im Hoch- u. Tiefbau / anderen Industriezweigen.
  • Fachwissen als Sachverständiger zur Untersuchung von Unfällen im Versicherungs- und Privatbereich der Auftraggeber.