Betriebsanweisungen

Gesetzliche Grundlagen:

Der Gesetzgeber schreibt im Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und in den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschr.) etc., die Dokumentation von Bedienungs- und Betriebsanweisungen sowie deren Umsetzung im Unternehmen vor.

Dies ist eigenverantwortlich vom Unternehmer zu lösen bzw. durchzuführen. Der Unternehmer, die Geschäftsleitung etc. können sich dabei jedoch einer externen Fachkraft bedienen und in gemeinsamer Zusammenarbeit diese Sonderleistungen in die Praxis umsetzen.

Erstellung

Um eine vollständige und fachgerechte Betriebsanweisung bzw. Bedienungsanweisung / Arbeitsanweisung zu erstellen sind aktuelle Kenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen notwendig. Die notwendigen Schulungen für eine eigene interne Fachkraft sind kostspielig und zeitintensiv. Als externe Fachkraft gehört dieses Gebiet zu meinem Tagesgeschäft. Daher bin ich kostengünstiger als eine selbstfinanzierte interne Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Spezialisierungen.

Die Ermittlungen und Beurteilungen bei der Erstellung von Betriebsanweisungen haben objekt-, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen zu erfolgen!

Dementsprechend passe ich bei der Erstellung der Unterlagen die betriebsspezifischen Gegebenheiten individuell für das Unternehmen an. Somit hat jedes Unternehmen seine eigenen individuellen und damit rechtskonformen Nachweise.

Als externe Fachkraft verfüge ich über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen, um mit einer objektiven Sichtweise dieses umfangreiche Arbeitsgebiet abzuarbeiten.

Folgende Dienstleistungen biete ich Ihnen auf dem Gebiet   Betriebsanweisungen an:

  • Erstellen von Betriebsanweisungen entsprechend nach d. Vorschriften und technischen Regeln
  • Erstellen von Betriebsanweisungen für Umgang mit Gefahrenstoffen
  • Erstellen von Bedienungsanweisungen entsprechend d. Vorschriften und technischen Regeln
  • Erstellen von Leitfäden zu Unterweisungsthemen

Ich übernehme diese Sonderaufgaben für Sie als Unternehmer, wie z. B. Erstellung von Betriebsanweisungen, bereichsbezogenen Unterweisungen,  Gefährdungsbeurteilungen, Unternehmerpflichten, etc.

Diese sollten in der Regel in den gesetzlichen Zeitintervallen (aller 2- 5 Jahre) auf Aktualität überprüft und angepasst werden!