Sicherheitsfachkraft für Arbeitsschutz (SIFA)

Die Tätigkeit einer Sicherheitsfachkraft für Arbeitsschutz umfasst folgende Aufgabengebiete:

  • den Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit beraten und unterstützen
  • die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten
  • regelmäßig die Arbeitsstätten begehen und die Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel optisch prüfen bzw. offene Prüfungen der Geschäftsleitung signalisieren
  • Unterstützung der Geschäftsleitung, Unternehmer bei der Durchführung der allgemeinen Jahres-Unterweisung und bei den bereichsspezifischen Unterweisungen im Unternehmen
  • dei der Durchführung der Gefährdungs- und Risikoanalysen die Geschäftsleitung unterstützen bzw. Vorschläge schriftlich  unterbreiten
  • die Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und auswerten sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung vorschlagen
  • bei der Schulung/Qualifizierung der internen Sicherheitsbeauftragten mitwirken bzw. unterstützen.

Den Aufgabenkatalog findet man im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV V2, wo er detailliert beschrieben ist.

Für die Beauftragung einer externen Fachkraft spricht vor allem die betriebliche Unabhängigkeit und Neutralität in der Beurteilung vorhandener Gefährdungen. Diese lässt einen sachlicheren Umgang mit der Materie erwarten.

Des Weiteren können externe SIFAs Erfahrungen und Hinweise aus anderen Einsatzbereichen mitbringen.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gebe ich zusätzlich den Unternehmen folgende Unterstützung:

  • Mitwirkung bzw. Erstellung von Betriebsanweisungen/Anpassungen der vorhandenen Betriebsanweisungen, Mitwirkung bzw. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (AM, AV, lt. ArbStättV, Büro, ...)
  • Mitwirkung bei der komplexen Umgestaltung von Arbeitsabläufen, Technologien .
  • Baustellenkontrollen und Vorortberatungen von Montagearbeiten entsprechend des ArbSchGs, ASIG und UVVs etc.
  • Erstellung von Betriebsanweisungen als Leitungsinstrument für die Geschäftsleitung, den Unternehmer, den Inhaber
  • Aufwendungen für Zusatzarbeiten für die Rechtsanwälte
  • Erarbeitung von Schriftsätzen für Sofortmaßnahmen für den AG
  • Unfalluntersuchung nach Bedarf bei schweren und tödlichen AU, WU, Havarieunfällen.
  • Mitwirkung bei der Zertifizierung und der Sondermaßnahmen / Aufträge
  • Baustellenkontrollen und Vorortberatungen von Montagearbeiten entsprechend des   ArbSchG, ASIG und DGUVs.
  • Beratung und auf dem Gebiet der Baustellenkoordination, lt. Baustellenverordnung.
  • Unterstützung des Rechtsanwaltes für die Unternehmen bei Gericht auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes.
  • Erarbeitung v. Schriftsätzen für Sofortmaßnahmen für die AG
  • weitere Maßnahmen lt. Abstimmung bzw. schriftlicher Beauftragung entsprechend der Vereinbarung