Gutachten

Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es umfasst die Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Ereignisses oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.

Ein Gutachten ist eine fachliche Beurteilung eines vorgegebenen oder selbst ermittelten Sachverhaltes, die für den fachlichen Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar ist. Soweit nicht anders beauftragt, wird das Gutachten schriftlich erstattet.

Das Gutachten sollte den Auftragsinhalt, die Grundlagen und den Zweck sowie die Untersuchungen und die Gründe dokumentieren, die zum Ergebnis des Sachverständigen und seinen Schlussfolgerungen geführt haben.

Art, Inhalt und Umfang eines Gutachtens richten sich nach dem jeweiligen Auftragsgegenstand, den gesetzlichen Anforderungen sowie der Art und dem Schwierigkeitsgrad des Auftrages. Über die Beweisfragen hinausgehende Erkenntnisse sollten im Falle der privaten Beauftragung ein entsprechender Hinweis an den Auftraggeber gegeben werden.

Gutachten müssen logisch aufgebaut, übersichtlich gegliedert und auf das Wesentliche reduziert sein. Alle dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen müssen begründet und nachvollziehbar sein. Das Gutachten muss Klarheit, Unparteilichkeit und methodische Folgerichtigkeit aufweisen.

Gutachten und deren Form

In den Gutachten bzw. Expertisen werden zu Rechts- und Sachfragen Stellung bezogen!

Ein rechtliches Gutachten ist die Feststellung von geltenden und anwendbaren Recht in einer bestimmten Region oder für eine bestimmte Personengruppe hinsichtlich eines Sachverhaltes.

Gutachten zu Sachfragen sind begründete Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die vorliegende Beurteilung eines Ereignisses oder Zustands durch einen oder mehrere qualifizierte Sachverständige.

Der fachkundige Sachverständige erstattet in der Regel Befunde, Gutachten oder gutachtliche Stellungnahmen.

Nachprüfbar ist es, wenn Inhalt und Ergebnis von einem Fachmann überprüft werden können. Das schriftliche Gutachten ist in der Praxis am häufigsten anzutreffen.

Eine Anhörung des Sachverständigen vor Gericht ist eine mündliche Form des Gutachtens. Durch die gerichtliche Protokollierung erhält diese nun die Schriftform. Zumeist dient diese Anhörung der Erläuterung oder Ergänzung des bereits vorliegenden schriftlichen Gutachtens.

Gutachten eines qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen.

Ein qualifizierter Gutachter bzw. qualifizierter Sachverständiger wird bei Sachfragen zunächst Tatsachen feststellen und danach zum Teil Schlussfolgerungen ziehen. Ein Gutachten muss vollständig und nachvollziehbar sein und sollte möglichst auch für einen Nichtfachmann eindeutig formuliert werden.

Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Tatbestands im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als bindend auf (wie z. B. bezeugte oder unterschriebene Befragungen / Fakten) in einer mündlichen oder schriftlichen Aussage eines Sachverständigen.

Arten von Gutachten

Stellt sich für den Laien die berechtigte Frage, welche verschiedene Arten von Gutachten gibt es, was ist deren Inhalt und zu was taugen sie.

Nach hiesiger Auffassung existieren folgende gesellschaftlich und systemrelevante Arten von Gutachten, wobei die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat:

  • Beweisgutachten
  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Obergutachten
  • Schiedsgutachten
  • Versicherungsgutachten

Folge Tätigkeiten biete ich Ihnen, als Auftraggeber auf diesem Gebiet an:

  • Als freier, qualifizierter und zertifizierter Sachverständiger /Gutachter arbeite ich im Auftrag für Versicherungen, Rechtsanwälte, Unternehmen, Privatpersonen etc.
  • Im Vorfeld führe ich, bei Bedarf für den Auftraggeber, eine Ist-Stand-Analyse in Form eines Audits durch und zeige somit den Auftraggeber die dementsprechenden Schwachstellen, Verstöße etc. auf!
  • Dabei erstelle ich die von Auftraggeber erforderlichen Gutachten, Expertisen, für die jeweiligen Unfallereignisse.
  • Zusätzlich untersuche ich im Unfallhergang die jeweiligen Probleme bzw. Schwachstellen und gebe den Auftraggeber diese Besonderheiten schriftlich bekannt!
  • Meine Gutachten wurden z.B. als Grundlage für juristische Verfahren von großen Haftpflicht- versicherungen /privaten AG etc. eingesetzt.

Es gibt verschiedene Arten von Gutachten, die ich erstelle:

Folgendes Grundwissen / Fachwissen fließt mit ein:

  • Fachwissen als Sifa in Bezug auf Arbeitssicherheit und Brandschutz etc.
  • Fachwissen als Sifa in Bezug auf Arbeitssicherheit und Brandschutz, Technologien,
  • Arbeitsverfahren etc.
  • Fachwissen als Baustellenkoordinator und deren Besonderheiten
  • Fachwissen im Gerüstbau und deren Besonderheiten etc.
  • Fachwissen als Gutachter im Hoch- u. Tiefbau sowie in der Baustellenkoordination etc.
  • Fachwissen für spezielle Untersuchungen von Unfällen zur Entlastung d. Unternehmen
  • Unterstützung d. GF / Leiter bei Ursachenforschung in Bezug auf Arbeitssicherheit und deren Auswirkung für d. Unternehmung / Niederlassung etc.