Unternehmerpflichten

Der Gesetzgeber schreibt im Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und in den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschr.) die Dokumentation von Bedienungs- und Betriebsanweisungen sowie deren Umsetzung im Unternehmen vor.

Dazu gehören die Maßnahmen zur Umsetzung der Unternehmerpflicht:

  • die Einhaltung aller staatlichen Gesetze, Verordnungen etc.
  • die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Regeln etc.
  • die Belehrung, Unterweisung und Kontrolle der Mitarbeiter, einschließlich der Einweisung bei Neueinstellung, durchzuführen
  • die Kontrolle der Einrichtungen, Örtlichkeiten und deren Maßnahmen 
  • Betriebsanweisung: Übertragung von Unternehmerpflichten der Firma / Unternehmen 
  • Stellenbeschreibung des Arbeitsplatzes /der Funktion bzw. der Tätigkeit im Unternehmen"

Dies ist eigenverantwortlich vom Unternehmer zu regeln. Die Unternehmer bzw. die Geschäftsleitung kann dies jedoch einer externen Fachkraft als Sonderaufgabe, zur Ausarbeitung eines Lösungsvorschlages, übergeben.

Erstellung

Als externe Fachkraft verfüge ich über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen, um so einen Auftrag zu übernehmen und der Geschäftsleitung bzw. dem Unternehmen die dementsprechenden Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Folgende Dienstleistungen biete ich Ihnen auf dem Gebiet der Unternehmerpflichten an:

  • Übertragung der Unternehmerpflichten auf die Mitarbeiter (gesetzliche Grundlagen/Deckblatt)
  • Erstellung einer betriebsspezifischen Betriebsanweisung zur fachgerechten Umsetzung der Unternehmerpflichten
  • Unterstützung bei der Einführung der Unternehmerpflichten in der Firma

Diese sollten in der Regel in den gesetzlichen Zeitintervallen (aller 2- 5 Jahre) auf Aktualität, durch die Geschäftsleitung / Unternehmer überprüft und angepasst werden!