Baustellensicherheit

Das Arbeitsschutzgesetz (eigentlich Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit) schuf 1996 erstmals ein einheitliches Arbeitsschutzrecht, das für nahezu alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigten in Deutschland galt und bis heute gilt.

Unter anderem verpflichtet das Gesetz Arbeitgeber dazu, die Gefährdungen in ihrem Betrieb zu beurteilen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Die Dokumentationspflichten sind vielen Arbeitgebern vor allem in kleineren Betrieben mit eingeschränkten Ressourcen "ein Dorn im Auge". Früher hatte der Arbeitsschutz den Ruf einer bürokratischen Last. Doch diese Herangehensweise änderte sich seit dem Inkrafttreten von Gesetzen und Verordnungen zum Schutze von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft sind aufgrund ihrer Tätigkeit und ihrem Umfeld einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Unfallhäufigkeit auf Baustellen in der Bundesrepublik Deutschland ist mindestens doppelt so hoch wie in anderen gewerblichen Bereichen.

Das Besondere daran ist, dass Unfälle auf Baustellen deutlich schwerere Folgen haben als Arbeitsunfälle in anderen Wirtschaftszweigen.

Besondere Gefahrensituationen auf Baustellen ergeben sich aus den ständig ändernden Verhältnissen, wie z.B. den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und das Tätigsein von mehreren Gewerben gleichzeitig auf dem Bau.

Untersuchungen haben gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Unfälle auf Baustellen auf Planungsfehlern und mangelnder Organisation zurückzuführen sind.

Wichtige Themen im Bereich Baustellensicherheit sind beispielsweise:

  • Verkehrssicherheit der Baustelle
  • Ausreichende Beleuchtung
  • Freie Rettungswege
  • Abdeckung von Gruben und Gräben
  • Absturzsicherung
  • Gerüstbau
  • Ordnungsgemäßes Lagern von Baumaterial
  • Sicherung von elektrischen Leitungen
  • SiGe-Plan
  • Überwachung durch einen SiGe-KO

Die Baustellensicherheit ist gesetzlich in mehreren Vorschriften geregelt:

  • Vorschriften zum Gerüstbau
  • Vorschriften zum Hoch- und Tiefbau
  • Vorschriften zur Baustellenkoordination nach DGUV V1 (einfache Koordination im Unternehmen)
  • Vorschriften zur Baustellenkoordination nach der Baustellenverordnung (SiGe-Plan, SiGe-KO)