Berater auf dem Gebiet der einfachen Koordination lt. DGUV V1
Beschäftigte in der Bauwirtschaft sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen durch ständige Veränderungen der Arbeitsumgebung, hohe körperliche Beanspruchungen, ungünstige Witterungseinflüsse sowie großen Zeit- und Termindruck.
Der Bauherr trägt eine Mitverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Er muss ab einer bestimmten Baustellengröße einen Koordinator bestellen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für das Bauvorhaben erarbeiten und das Vorhaben der Arbeitsschutzbehörde ankündigen.
Zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wurden folgende gesetzliche Regelungen erlassen:
- Forderungen, lt. Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSchG (besonders § 4,5,6) umsetzen
- Technische Forderungen für Baustellen in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
- Besondere Anforderungen für zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen in Anhang 2 Abschnitt 5 der Betriebssicherheitsverordnung.
- Baustellenverordnung fachgerecht umsetzen.
- Einfache Koordination lt. DGUV V1 "Grundsätze der Prävention"
Pflichten des Unternehmers
- 2 Grundpflichten des Unternehmers
- 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten
- 4 Unterweisung der Versicherten
- 5 Vergabe von Aufträgen - Einfache Koordination
- 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer - Einfache Koordination
- 7 Befähigung für Tätigkeiten- Einfache Koordination
- 8 Gefährliche Arbeiten - Einfache Koordination
- 9 Zutritts- und Aufenthaltsverbote
- 10 Besichtigung des Unternehmens, Erlass einer Anordnung, Auskunftspflicht
- 11 Maßnahmen bei Mängeln
- 12 Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln
- 13 Pflichtenübertragung è Unternehmerpflichten an alle verantw. Leiter, Mitarbeiter, Meister, Poliere, Bauleiter übertragen.
Pflichten der Versicherten
- 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
- 16 Besondere Unterstützungspflichten
- 17 Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
- 18 Zutritts- und Aufenthaltsverbote
Baustellenverordnung: Arbeitsschutz planen und koordinieren
Schon bei der Planung werden die Weichen für den Arbeitsschutz gestellt.
Bauen ist Teamarbeit. Kommunikation, Koordination und Kooperation sind maßgebliche Voraussetzungen für reibungsloses und sicheres Arbeiten. Die Baustellenverordnung verpflichtet auch die Bauherren, Arbeitsschutz in der Planung zu berücksichtigen.
Die Baustellenverordnung umfasst folgende Pflichten für die Bauherren:
- Bei der Planung und der Ausführung des Bauvorhabens gilt es, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu berücksichtigen.
- Bei größeren Baustellen muss das Vorhaben bei der Behörde angekündigt sein.
- Sind mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, muss ein Koordinator bestellt werden.
- Bei größeren Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten muss der Bauherr ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erarbeiten.
- Der Bauherr muss eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen.
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisiert die Baustellenverordnung. Erarbeitet hat sie der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB).
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm an die Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit biete ich:
- Beratung und Unterstützung von Arbeitgeber/innen bei allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze.
- Kontrolle, Beratung und Unterstützung von Arbeitgeber/innen bei allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der fachgerechten Gestaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Baustellenverordnung.
- Heute arbeite ich als Berater auf dem Gebiet der Baustellenkoordination. Das heißt, ich arbeite nicht mehr als direkter Baustellenkoordinator! Vielmehr sehe ich meinen Schwerpunkt darin, Bauherren bzw. Generalunternehmer sowie Auftraggeber als neutrale dritte Person beratend zur Seite zu stehen.
Maßnahmen wie:
- Mitwirkung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Mitwirkung und Erstellung von Betriebsanweisungen (BA), Arbeitsanweisungen (AA), Technologien, Mitwirkung an der Erstellung von Montagetechnologien
- Mitwirkung bzw. Erstellung von Betriebsanweisungen / Anpassungen der vorhanden BA
- Mitwirkung bei der komplexen Umgestaltung von Arbeitsabläufen, Technologien
- Baustellenkontrollen und Vorortberatungen von Montagearbeiten entsprechend des ArbSchGs, ASIG und UVVs etc.
- Mitwirkung bzw. Erstellung von bereichsbez. Unterweisungen für die Firmen (branchenbezogen)
- Mitwirkung / Unterweisung von AK der Firma bzw. in verschiedenen Bereichen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Brandschutzordnung im Unternehmen
- Erstellung von Brandschutzordnung
- Mitwirkung bei Erstellung von Brandschutz- Gefährdungsbeurteilung
- Mitwirkung an technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Brandschutzmaßnahmen
- Beratung bei der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Beratung über die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungsweg
- Erstellung von fachgerechten und übersichtliche Dokumentation, u.a.
- Sachkundiger für Gerüstbau: Gerüstkontrolle mit Kontrollbericht für Unternehmer
helfen der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber das Haftungsrisiko zu minimieren und damit Rechtssicherheit zu erlangen bzw verhindern.
Sonderaufwendungen / einmalige Sondermaßnahmen:
- Erstellung von Betriebsanweisungen als Leitungsinstrument für d. GF, Leiter
- Aufwendungen für Zusatzarbeiten für der Rechtsanwälte
- Erarbeitung v. Schriftsätzen für Sofortmaßnahmen für d. AG
- Unfalluntersuchung nach Bedarf bei schweren und tödlichen AU, WU, Havarieunfällen
- Mitwirkung bei der Zertifizierung und bei Sondermaßnahmen / Aufträge
- Baustellenkontrollen und Vorortberatungen von Montagearbeiten entsprechend des ArbSchG, ASIG und UVVs
- Baustellenkoordination lt. Baustellenverordnung
- Unterstützung des Rechtsanwaltes für die Unternehmen bei Gericht auf dem Gebiet der Gesundheits- und Arbeitsschutzes
- Erarbeitung v. Schriftsätzen für Sofortmaßnahmen für d. AG und weitere Maßnahmen lt. Abstimmung bzw. schriftlicher Beauftragung entsprechend der Vereinbarung
Betreuung und Beratung der Unternehmen bei Objekten:
- Kontrolle / Baustellenkontrolle, Betreuung und Beratung der Unternehmen / Firmen bei Objekten und Großobjekte in Deutschland (und im Ausland).
- Unterstützung und persönliche Beratung BL, Polier, GF u. Unternehmer, Inhabers, Betriebsleiter auf diesen Baustellen (Vororttermin).
- Referenzobjekte sind in: München, Stuttgart, Heilbronn, Frankfurt, Hamburg, Koblenz, Bonn, Konstanz, Berlin, Lübben, Dresden, Halle, Leipzig
- Heute betreute ich verschiedene Unternehmen und Objekte als Sicherheitsfachkraft, Sachverständiger im Auftrag der Unternehmer, der Betriebsleiter, d. GF, d. Inhaber und des privaten Bauherrn