Sachkundiger für Gerüstbau

Unternehmer, die Gerüste errichtet oder Gerüstteilbereiche benutzen lassen, sind verantwortlich für deren ordnungsgemäßen Zustand und für die Sicherheit der Beschäftigten sowie der Beschäftigten, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Sie tätig sind. Nach jedem Aufbau sollte das Gerüst vor der ersten Benutzung auf dessen sichere Funktion geprüft werden. Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person ( Sachkundigen / Sachverständigen) durchgeführt werden. Die Unternehmen bzw. die Firmen haben zudem sicherzustellen, dass die Gerüste nicht eigenmächtig verändert werden und daher die Beschäftigten anzuweisen, während der Benutzung festgestellte augenfällige Veränderungen an den jeweiligen Aufsichtsführenden zu melden.

Nutzen

Die befähigte Person (Sachkundiger) kennt die einschlägigen Vorschriften, die Vielfalt der Bauarten sowie die Sicherheitsanforderungen beim Auf-, Um- und Abbau sowie bei der Nutzung von Gerüsten.

Hinweise an die Errichter / Nutzer von Gerüsten:

Nach der Verwendung unterscheidet man Arbeits- und Schutzgerüste. Arbeitsgerüste werden nach ihrer Belastung in sechs Gruppen unterteilt. Schutzgerüste werden als Fanggerüste, Dachfanggerüste oder als Schutzdächer gebaut. Gerüsttragsysteme sind Standgerüste, Auslegergerüste, Konsolgerüste und Hängegerüste. Gerüstausführungsarten sind Stahlrohrkupplungsgerüst, Leitergerüste, Rahmengerüste und Modulgerüste.

Gerüstbauarbeiten müssen stets unter sachkundiger Aufsicht erfolgen. Gerüstverstrebungen geben dem Gerüst die erforderliche Steifigkeit. Sie sind in der Nähe der Kreuzungspunkte anzubringen. Alle Gerüste, die freistehend, nicht standsicher sind, müssen an genügend festen Bauteilen mit dem Gebäude verankert werden. Der Seitenschutz des Gerüstes ist ab 2 m Absturzhöhe dreiteilig auszubilden, bestehend aus Bordbrett, Geländerholm und Zwischenholm. Die Betriebssicherheit von Gerüsten ist insbesondere nach längerer Arbeitsunterbrechung sowie nach Witterungseinwirkungen zu überprüfen. Bei Dachfanggerüsten sind die vorgeschriebenen Abmessungen zu beachten. Fahrgerüste sind gegen unbeabsichtigtes Verschieben und Kippen ausreichend zu sichern.

Folgende Dienstleistung biete ich auf diesem Gebiet an:

  • Vor-Ort-Betreuung und Beratung der Unternehmen von Objekten und von Baustellen mit anschließender Auditerstellung und Gefährdungseinschätzung für die Unternehmen / Bauherren / Auftraggeber schriftlich darlegen und per Bild nachweislich zu dokumentieren.

Somit werden die Mängel und Risiken entsprechend des Verursacherprinzipes den Bauherren und den Auftraggebern schriftlich angezeigt.

Gerüstbau und Besonderheiten:

Als Sachkundiger für Gerüstbau betreue ich die Unternehmen nach den jeweiligen Bedarf, für die Erstellung von Gerüstsystemen, entsprechend der Aufträge der Bauherren / Auftraggeber.

Bei der Beratung als Baustellenkoordinator stehe ich den Bauherren / Auftraggeber vor Beginn seiner Projektierungsarbeiten in der Planungsphase sowie anschließend in der Ausführungsphase mit Rat und Tat zur Seite!